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   BFH, 08.01.2010 - V B 99/09   

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https://dejure.org/2010,4266
BFH, 08.01.2010 - V B 99/09 (https://dejure.org/2010,4266)
BFH, Entscheidung vom 08.01.2010 - V B 99/09 (https://dejure.org/2010,4266)
BFH, Entscheidung vom 08. Januar 2010 - V B 99/09 (https://dejure.org/2010,4266)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Vertragung der mündlichen Verhandlung - Glaubhaftmachung erheblicher Gründe bei Verhinderung des Prozessbevollmächtigten - Anforderungen an das Ablehnungsgesuch eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Entscheidung über das Ablehnungsgesuch - Berichtigung des ...

  • openjur.de

    Vertragung der mündlichen Verhandlung; Glaubhaftmachung erheblicher Gründe bei Verhinderung des Prozessbevollmächtigten; Anforderungen an das Ablehnungsgesuch eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung über das Ablehnungsgesuch; Berichtigung des ...

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 51 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 3, GG Art 103 Abs 1, FGO § 107 Abs 1, ZPO § 42, ZPO § 44 Abs 2
    Vertagung der mündlichen Verhandlung - Glaubhaftmachung erheblicher Gründe bei Verhinderung des Prozessbevollmächtigten - Anforderungen an das Ablehnungsgesuch eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Entscheidung über das Ablehnungsgesuch - Berichtigung des ...

  • Bundesfinanzhof

    Vertragung der mündlichen Verhandlung - Glaubhaftmachung erheblicher Gründe bei Verhinderung des Prozessbevollmächtigten - Anforderungen an das Ablehnungsgesuch eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Entscheidung über das Ablehnungsgesuch - Berichtigung des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 119 Nr 3 FGO, Art 103 Abs 1 GG
    Vertragung der mündlichen Verhandlung - Glaubhaftmachung erheblicher Gründe bei Verhinderung des Prozessbevollmächtigten - Anforderungen an das Ablehnungsgesuch eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Entscheidung über das Ablehnungsgesuch - Berichtigung des ...

  • rewis.io

    Vertagung der mündlichen Verhandlung - Glaubhaftmachung erheblicher Gründe bei Verhinderung des Prozessbevollmächtigten - Anforderungen an das Ablehnungsgesuch eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Entscheidung über das Ablehnungsgesuch - Berichtigung des ...

  • rewis.io

    Vertagung der mündlichen Verhandlung - Glaubhaftmachung erheblicher Gründe bei Verhinderung des Prozessbevollmächtigten - Anforderungen an das Ablehnungsgesuch eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Entscheidung über das Ablehnungsgesuch - Berichtigung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch gegenüber einem Richter bei Nichtzustimmung zu einer Terminsverlegung durch den Richter; Erheblicher Grund i.S.v. § 227 Abs. 1 Zivilprozessordnung ( ZPO ) bei tatsächlicher Verhinderung eines Sachbearbeiters und seines Kollegen und ...

  • datenbank.nwb.de

    Versagung des rechtlichen Gehörs bei mündlicher Verhandlung und Entscheidung in der Sache obwohl Antrag auf Terminverlegung gestellt wurde; Glaubhaftmachung erheblicher Gründe bei Verhinderung des Prozessbevollmächtigten; Anforderungen an das Ablehnungsgesuch eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch gegenüber einem Richter bei Nichtzustimmung zu einer Terminsverlegung durch den Richter; Erheblicher Grund i.S.v. § 227 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) bei tatsächlicher Verhinderung eines Sachbearbeiters und seines Kollegen und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 911
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 13.11.2008 - XI B 20/08

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Entscheidung bei mehreren

    Auszug aus BFH, 08.01.2010 - V B 99/09
    Bei einem missbräuchlichen Ablehnungsgesuch entscheidet der Senat in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters (BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2009 V B 23/08, BFH/NV 2009, 801; vom 13. November 2008 XI B 20/08, BFH/NV 2009, 945); bei Zuständigkeit des Einzelrichters entscheidet dieser selbst (BFH-Beschluss vom 26. August 1997 VII B 80/97, BFH/NV 1998, 463).

    Eine vermeintlich oder tatsächlich rechtsfehlerhafte Entscheidung rechtfertigt für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit nicht (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. März 2007  2 BvR 1730/06, nicht amtlich veröffentlicht, unter VI.1.e der Gründe; BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 945).

    Behauptete Rechtsfehler eines Richters können nur dann eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 945, m.w.N.).

  • BFH, 09.01.2009 - V B 23/08

    Nichtigkeit des UStG - Umsatzsteuer-Nachschau - Abhängigkeit der Zulässigkeit der

    Auszug aus BFH, 08.01.2010 - V B 99/09
    Bei einem missbräuchlichen Ablehnungsgesuch entscheidet der Senat in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters (BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2009 V B 23/08, BFH/NV 2009, 801; vom 13. November 2008 XI B 20/08, BFH/NV 2009, 945); bei Zuständigkeit des Einzelrichters entscheidet dieser selbst (BFH-Beschluss vom 26. August 1997 VII B 80/97, BFH/NV 1998, 463).

    Gemäß § 44 Abs. 2 ZPO sind die das Misstrauen in die Unparteilichkeit rechtfertigenden Umstände im Ablehnungsgesuch substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 801).

  • BFH, 25.11.2008 - III B 161/07

    Terminsverlegung wegen Erkrankung des zuständigen Partners

    Auszug aus BFH, 08.01.2010 - V B 99/09
    Das Gericht ist aber auch in diesem Fall nicht an der Durchführung des Termins gehindert, wenn die Prozessvollmacht --wie im Streitfall-- einer Sozietät erteilt worden ist, und der Termin durch ein anderes Mitglied der Sozietät sachgerecht wahrgenommen werden kann (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. November 2008 III B 161/07, BFH/NV 2009, 406; vom 26. Oktober 1998 I B 3/98, BFH/NV 1999, 626; vom 22. Dezember 1997 X B 23/96, BFH/NV 1998, 726).

    Hinderungsgründe für eine Wahrnehmung des Termins durch eine andere Person als den zuständigen Sachbearbeiter müssen, sofern sie nicht offenkundig sind, im Einzelnen vorgetragen werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 726, und in BFH/NV 1999, 626); ohne einen solchen Vortrag darf das Gericht von dem Bestehen einer Vertretungsmöglichkeit ausgehen und demgemäß das Vorliegen "erheblicher Gründe" für eine Terminsverlegung verneinen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2009, 406, und vom 7. April 2004 I B 111/03, BFH/NV 2004, 1282).

  • BFH, 26.10.1998 - I B 3/98

    Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 08.01.2010 - V B 99/09
    Das Gericht ist aber auch in diesem Fall nicht an der Durchführung des Termins gehindert, wenn die Prozessvollmacht --wie im Streitfall-- einer Sozietät erteilt worden ist, und der Termin durch ein anderes Mitglied der Sozietät sachgerecht wahrgenommen werden kann (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. November 2008 III B 161/07, BFH/NV 2009, 406; vom 26. Oktober 1998 I B 3/98, BFH/NV 1999, 626; vom 22. Dezember 1997 X B 23/96, BFH/NV 1998, 726).

    Hinderungsgründe für eine Wahrnehmung des Termins durch eine andere Person als den zuständigen Sachbearbeiter müssen, sofern sie nicht offenkundig sind, im Einzelnen vorgetragen werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 726, und in BFH/NV 1999, 626); ohne einen solchen Vortrag darf das Gericht von dem Bestehen einer Vertretungsmöglichkeit ausgehen und demgemäß das Vorliegen "erheblicher Gründe" für eine Terminsverlegung verneinen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2009, 406, und vom 7. April 2004 I B 111/03, BFH/NV 2004, 1282).

  • BFH, 22.12.1997 - X B 23/96

    Voraussetzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung einer

    Auszug aus BFH, 08.01.2010 - V B 99/09
    Das Gericht ist aber auch in diesem Fall nicht an der Durchführung des Termins gehindert, wenn die Prozessvollmacht --wie im Streitfall-- einer Sozietät erteilt worden ist, und der Termin durch ein anderes Mitglied der Sozietät sachgerecht wahrgenommen werden kann (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. November 2008 III B 161/07, BFH/NV 2009, 406; vom 26. Oktober 1998 I B 3/98, BFH/NV 1999, 626; vom 22. Dezember 1997 X B 23/96, BFH/NV 1998, 726).

    Hinderungsgründe für eine Wahrnehmung des Termins durch eine andere Person als den zuständigen Sachbearbeiter müssen, sofern sie nicht offenkundig sind, im Einzelnen vorgetragen werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 726, und in BFH/NV 1999, 626); ohne einen solchen Vortrag darf das Gericht von dem Bestehen einer Vertretungsmöglichkeit ausgehen und demgemäß das Vorliegen "erheblicher Gründe" für eine Terminsverlegung verneinen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2009, 406, und vom 7. April 2004 I B 111/03, BFH/NV 2004, 1282).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 1730/06

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung

    Auszug aus BFH, 08.01.2010 - V B 99/09
    Eine vermeintlich oder tatsächlich rechtsfehlerhafte Entscheidung rechtfertigt für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit nicht (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. März 2007  2 BvR 1730/06, nicht amtlich veröffentlicht, unter VI.1.e der Gründe; BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 945).
  • BFH, 24.05.2007 - VII B 105/06

    Berichtigung des Rubrums des finanzgerichtlichen Urteils wegen gesetzlichen

    Auszug aus BFH, 08.01.2010 - V B 99/09
    Der Senat ist dazu im Rahmen des anhängigen Beschwerdeverfahrens zuständig (BFH-Beschluss vom 24. Mai 2007 VII B 105/06, BFH/NV 2007, 1902).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

    Auszug aus BFH, 08.01.2010 - V B 99/09
    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzes beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht die Bedeutung und Tragweite der durch die Verfassung garantierten Rechte grundlegend verkennt, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfG-Beschluss vom 20. Juli 2007  1 BvR 3084/06, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2008, 72, unter II.1.a der Gründe).
  • BFH, 26.08.1997 - VII B 80/97
    Auszug aus BFH, 08.01.2010 - V B 99/09
    Bei einem missbräuchlichen Ablehnungsgesuch entscheidet der Senat in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters (BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2009 V B 23/08, BFH/NV 2009, 801; vom 13. November 2008 XI B 20/08, BFH/NV 2009, 945); bei Zuständigkeit des Einzelrichters entscheidet dieser selbst (BFH-Beschluss vom 26. August 1997 VII B 80/97, BFH/NV 1998, 463).
  • BFH, 16.02.2006 - VII S 2/06

    Befangenheitsantrag; Anhörungsrüge nach § 133a FGO

    Auszug aus BFH, 08.01.2010 - V B 99/09
    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (BFH-Beschluss vom 16. Februar 2006 VII S 2/06, BFH/NV 2006, 1123).
  • BFH, 07.04.2004 - I B 111/03

    Terminsverlegung - Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • BFH, 24.11.2000 - II B 44/00

    Richterablehnung

  • BFH, 19.08.2020 - XI R 32/18

    Zur Passivierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt

    Als Berichtigungsgegenstand erfasst § 107 FGO alle Bestandteile des Urteils, auch das Rubrum und die darin enthaltenen Bezeichnungen (vgl. z.B. zur Bezeichnung des Streitgegenstands BFH-Beschluss vom 08.01.2010 - V B 99/09, BFH/NV 2010, 911, Rz 21; BFH-Urteil vom 19.12.2019 - III R 39/17, BFHE 267, 415, BStBl II 2020, 397, Rz 28).
  • BFH, 19.12.2019 - III R 39/17

    Das Sortenschutzrecht ist ein Recht i.S. des § 8 Nr. 1 Buchst. f Satz 1 GewStG

    Als Berichtigungsgegenstand erfasst § 107 FGO alle Bestandteile des Urteils und des Beschlusses, auch das Rubrum und die darin enthaltene Bezeichnung des Streitgegenstands (vgl. BFH-Beschluss vom 08.01.2010 - V B 99/09, BFH/NV 2010, 911, Rz 21).
  • BFH, 01.08.2012 - V B 59/11

    Beiderseitige Erledigungserklärung, Aussetzung der Vollziehung im Insolvenzfall -

    Eine im Beschwerdeverfahren grundsätzlich mögliche Berichtigung des Rubrums des finanzgerichtlichen Urteils (vgl. hierzu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Januar 2010 V B 99/09, BFH/NV 2010, 911; vom 24. Mai 2007 VII B 105/06, BFH/NV 2007, 1902) bedarf es jedoch nicht, weil die Vorentscheidung insgesamt aufgehoben wird (vgl. BFH-Urteile vom 26. April 2012 V R 2/11, BFH/NV 2012, 1285; vom 31. März 2004 X R 11/03, BFH/NV 2004, 1389).
  • BFH, 28.10.2020 - XI B 26/20

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Im Fall einer Einzelrichterentscheidung oder einer Entscheidung eines sog. konsentierten Einzelrichters kann jener selbst in den Gründen der Hauptsacheentscheidung das Ablehnungsgesuch zurückweisen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 08.01.2010 - V B 99/09, BFH/NV 2010, 911; vom 17.05.2010 - VII B 254/09, BFH/NV 2010, 1835; vom 07.10.2010 - II S 26/10 (PKH), BFH/NV 2011, 59 zu Einzelrichterentscheidungen; Brandis in Tipke/Kruse, § 51 FGO Rz 37).
  • BSG, 07.08.2015 - B 13 R 172/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - verweigerte

    Unter diesen Umständen hätte der Kläger zur schlüssigen Darlegung einer Gehörsverletzung im Einzelnen vortragen müssen, weshalb kein anderes Mitglied der Kanzlei in der Lage war, den Termin vor dem LSG wahrzunehmen (BSG Beschluss vom 31.10.2005 - B 7a AL 134/05 B - Juris RdNr 8; s auch BFH Beschluss vom 8.1.2010 - V B 99/09 - BFH/NV 2010, 911 - Juris RdNr 11 mwN; Senatsbeschluss vom 17.3.2014 - B 13 R 315/13 B - Juris RdNr 12 ff) .
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - 7 K 7106/09

    Erlass von Aussetzungszinsen bei erfolglosem Antrag auf Aufhebung der Vollziehung

    Ohne einen solchen Vortrag darf das Gericht von dem Bestehen einer Vertretungsmöglichkeit ausgehen und demgemäß das Vorliegen "erheblicher Gründe" für eine Terminsverlegung verneinen (BFH, Beschlüsse vom 26.10.1998 I B 3/98, BFH/NV 1999, 626; vom 08.01.2010 V B 99/09, BFH/NV 2010, 911 m. w. N.).
  • FG Baden-Württemberg, 03.11.2011 - 12 K 4326/08

    Schätzung der Umsätze eines Unternehmers aufgrund einer Steuerfahndungsprüfung -

    Dabei kommt es darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (BFH-Beschluss vom 25. August 2009, V S 10/07, BStBl II 2009, 1019, unter II. 1. a; ebenso jüngst BFH-Beschluss vom 8. Januar 2010, V B 99/09, juris, unter II. b, aa, je m. w. Nachw.).

    Gemäß § 44 Abs. 2 ZPO sind die das Misstrauen in die Unparteilichkeit rechtfertigenden Umstände im Ablehnungsgesuch substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen (BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2009, V B 23/08, BFH/NV 2009, 801, unter 2. c, bb [1], und vom 8. Januar 2010, V B 99/09, juris, unter b, aa, je m. w. Nachw.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - 7 K 7105/09

    Erhebung von Aussetzungszinsen auch bei AdV gegen Sicherheitsleistung - Keine

    Ohne einen solchen Vortrag darf das Gericht von dem Bestehen einer Vertretungsmöglichkeit ausgehen und demgemäß das Vorliegen "erheblicher Gründe" für eine Terminsverlegung verneinen (BFH, Beschlüsse vom 26.10.1998 I B 3/98, BFH/NV 1999, 626; vom 08.01.2010 V B 99/09, BFH/NV 2010, 911 m. w. N.).
  • BFH, 12.12.2012 - V B 114/11

    Keine Festsetzung unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer ohne Prüfung der

    Einer Berichtigung des Rubrums des angefochtenen Urteils des FG, die im Beschwerdeverfahren grundsätzlich dem BFH obliegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Januar 2010 V B 99/09, BFH/NV 2010, 911; vom 24. Mai 2007 VII B 105/06, BFH/NV 2007, 1902), bedarf es nicht, weil das angefochtene Urteil aufgehoben wird.
  • BFH, 20.12.2010 - V B 9/09

    Antrag auf Terminverlegung - Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung des

    Das Gericht ist zwar auch in diesem Fall nicht an der Durchführung des Termins gehindert, wenn die Prozessvollmacht einer Sozietät erteilt worden ist, und der Termin durch ein anderes Mitglied der Sozietät sachgerecht wahrgenommen werden kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Januar 2010 V B 99/09, BFH/NV 2010, 911).
  • BSG, 20.03.2018 - B 5 R 308/17 B

    Verfahrensrüge

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 4412/17
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